![]() |
|
|
|
Aufgaben und Zielsetzungen
Vorrangiges Ziel der Ausbildung an der Zweijährigen Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz ist der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen und die fachliche Vorbereitung auf eine weiterführende Ausbildung.
Dazu zählen insbesondere die Ausbildungen zur Staatlich anerkannten Erzieherin / zum Staatlich anerkannten Erzieher, der Besuch der Fachoberschule Schwerpunkt Sozialwesen Form B (Erwerb der Allgemeinen Fachhochschulreife in einem Jahr), Fachoberschule Gesundheit und andere soziale, medizinische und pflegerische weiterführende Ausbildungen.
Daneben werden Qualifikationen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt, die erforderlich sind, um in sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Institutionen nach Anweisung und in begrenztem Umfang selbständig tätig zu sein.
Im 2. Jahr der Ausbildung erfolgt eine Schwerpunktbildung in den Bereichen
- Pädagogik
- Sozialpflege
Die Ausbildung schließt mit einer Abschlussprüfung ab. Wer die Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt hat, ist berechtigt die folgende Berufsbezeichnung zu führen:
Staatlich geprüfter Sozialassistent
Staatlich geprüfte Sozialassistentin
Die Ausbildung an der Zweijährigen Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz dauert zwei Jahre. Sie gliedert sich in eine fachtheoretische und fachpraktische Grundbildung für Sozialberufe im ersten Ausbildungsjahr und in eine fachtheoretische und berufspraktische Ausbildung im zweiten Ausbildungsjahr in dem gewählten Schwerpunkt.
Das erste Ausbildungsjahr findet in der Schule statt, es werden zwei Praktika in geeigneten sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Einrichtungen durchgeführt.
Im zweiten Ausbildungsjahr wird an drei Tagen in der Woche in einer sozialpädagogischen bzw. sozialpflegerischen Einrichtung (z.B. Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort, Sozialstation) gearbeitet und an zwei Tagen die Schule besucht.
Rahmenstundentafel für das erste und zweite Ausbildungsjahr (Stunden pro Woche)
|
Berufsübergreifender Lernbereich |
1. Ausbildungsjahr |
2. Ausbildungsjahr |
|
Deutsch |
2 |
2 |
|
Politik/Wirtschaft |
1 |
1 |
|
Religion/Ethik |
1 |
1 |
|
Medienerziehung |
2 |
|
|
Fremdsprache |
1 |
1 |
|
Berufsbezogener Lernbereich |
|
|
|
Anthropologie |
4 |
2 |
|
Grundlagen der Theorie und Praxis der Sozialpädagogik und Sozialpflege |
|
|
|
Körper und Bewegung |
2 |
|
|
Erziehung |
4 |
|
|
Ernährung und Hauswirtschaft |
4 |
|
|
Pflege |
4 |
|
|
Gestaltung der Lebensumwelt |
4 |
|
|
Theorie und Praxis im Schwerpunktfach |
|
7 |
|
Berufspraxis im Schwerpunkt |
|
3 Tage pro Woche |
|
Praxisreflektion |
|
2 |
|
Wahlfächer zum Erwerb der Fachhochschulreife Mathematik Englisch
|
3 1 |
3 1 |
Ausbildungsziele
Wer aufbauend auf einen mittleren Abschluss (Realschulabschluss oder Versetzung in die 11. Klasse des Gymnasiums) die zweijährige schulische Ausbildung mit einer Prüfung erfolgreich abschließt, ist staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in.
Dieser Abschluss berechtigt:
So sehr sich die Zweijährige Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz als qualifizierte Vorstufe zur ErzieherInnen-Ausbildung bewährt hat, so dringend muss abgeraten werden, mit dem Abschluss direkt in eine pädagogische Tätigkeit zu wechseln.
Schüler und Schülerinnen der Zweijährigen Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz können nach Teilnahme am Zusatzunterricht durch Ablegen einen Zusatzprüfung und einem einjährigem Praktikum die Fachhochschulreife erwerben.
Sind Sie interessiert? Dann melden Sie sich rechtzeitig an. Die Bewerbung zur Aufnahme in die Zweijährige Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz muss bis zum 30. April erfolgen. Nach diesem Termin werden Bewerbungen nur entgegengenommen, wenn noch Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen.
Aufnahmevoraussetzungen
Die Aufnahme in die Höhere
Berufsfachschule für Sozialassistenz setzt den Mittleren Abschluss voraus,
Die Noten in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik müssen
mindestens in zwei Fächern befriedigend und dürfen höchstens
in einem Fach ausreichend sein . Der Mittlere Abschluss kann nachgewiesen
werden durch:
1. das Abschlusszeugnis der Realschule
2. das Versetzungszeugnis nach Jahrgangsstufe 11 einer gymnasialen Oberstufe
oder
3. das Abschlusszeugnis einer Höheren Berufsfachschule im Lande Hessen
oder
4. ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
In die Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz kann man nur aufgenommen werden, wenn man zu Beginn des Schuljahres noch nicht das 23. Lebensjahr vollendet hat.
Dem Antrag sind folgende Nachweise beizufügen:
Durch die fächerübergreifende Form unterrichten in den einzelnen Klassen wenige LehrerInnen relativ viele Stunden. Die Lehrkräfte verstehen sich als Team. Dadurch wird ein intensiver Bezug zwischen Lehrenden und Lernenden möglich, auf den wir großen Wert legen. Die SchülerInnen werden im Blick auf ihre persönliche Entwicklung und die ersten beruflichen Erfahrungen beratend begleitet.
Regelmäßig finden Informationsveranstaltungen Anfang Februar statt.
Genauere Informationen und Termine erhalten Sie auf unseren Informationsveranstaltungen,
auf unserer Homepage (Aktuelles), aus der Presse oder telefonisch.
Anmeldungen und Anfragen bitte an:
Telefon: (069) 8065-2945
Telefax: (069) 8065-3299
Internet: http://www.kks-offenbach.de
E-Mail: kaethe@kks.schulen-offenbach.de
Die Zweijährige Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz als Voraussetzung für den Besuch einer Fachschule für Sozialpädagogik